Hast Du das gewusst? Ab dem 01.08.2024 können junge Menschen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, eine außerbetriebliche Ausbildung (BaE) in Anspruch nehmen – denn seit 2024 gilt die so genannte Ausbildungsgarantie. Der Anspruch auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz unterliegt dabei aber vier Voraussetzungen, die alle erfüllt sein müssen. Du musst:
· Dich nachweislich erfolglos beworben haben
· die Berufsberatung in Anspruch genommen haben
· von der Bundesagentur für Arbeit nicht erfolgreich vermittelt worden sein
· lebst in einer „unterversorgten“ Region. Eine Region gilt als unterversorgt, wenn es nicht genug Ausbildungsplätze gibt.
Die IHK Frankfurt und weitere Institutionen sollen unter diesen Voraussetzungen Bildungsträger engagieren, die entweder theoretische und praktische Teile der Ausbildung anbieten oder den praktischen Teil durch Kooperationen mit Betrieben (Betriebspraktikum) ermöglichen. Die Ausbildungsdauer soll 24 bis 42 Monate betragen und mit einem vollqualifizierten und formell gleichwertigen Berufsabschluss enden.
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