1 March 2023

Ausbildungsheft

Beitrag Ausbildungsheft

Die wenigsten Auszubildenden haben wirklich Bock drauf: das Schreiben des Berichtshefts zu Ihrer Ausbildung. Doch das Führen des Berichtshefts ist tatsächlich Pflicht und für die Zulassung zur Abschlussprüfung unerlässlich. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) müssen nämlich Auszubildende das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Berichtsheft bei der zuständigen Kammer, d. h. Handwerks-, Industrie- oder Handelskammer zur Abschlussprüfung und in einigen Berufen auch zur Zwischenprüfung vorlegen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Das Berichtsheft ist dabei wie eine Art Tagebuch, in der die ausgeübten Tätigkeiten erfasst werden. Übrigens geht das heute natürlich auch Online. Durch das Berichtsheft kannst Du gut die gelernten Aufgaben reflektieren und auch Zeitabläufe strukturieren – für die Abschlussprüfung kann das wirklich hilfreich sein!

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