Bist du unter 18 werden deine Arbeitszeiten durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Du darfst dann eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überschreiten – erlaubt sind acht Stunden pro Tag an maximal fünf Tagen. Darüber hinaus darfst du nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten, in einigen Bereichen gibt es hier jedoch Sonderregelungen.
Außerdem darfst du weder an Feiertagen noch am Wochenende arbeiten. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Darfst du beispielsweise an einem Tag derselben oder der nachfolgenden Woche früher gehen, sind auch Einsätze an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen genehmigt.
Für Deine Pausen gibt es Regelungen, je nachdem, wie lange du arbeitest, hast du Recht auf unterschiedliche Pausenzeiten:
Viereinhalb bis sechs Stunden: 30 Minuten Pause
Mehr als sechs Stunden: 60 Minuten Pause
Übrigens: Für die Berufsschule wirst Du freigestellt, ein Schultag entspricht dabei einem achtstündigen Arbeitstag. Eine Schulwoche (mind. 25 Stunden) entspricht einer 40-Stunden-Woche!
#azubidental #ausbildung #studium #dualesstudium #dualeausbildung #durchstarten #karriere #ausbilden #dentalsektor #dentalbereich #labor #zahnarzt #zahnklinik #zmvz #karrierestart #zfa #zahnmedizin #dentalhygiene #zukunft #ausbildungstrend #ausbildungswahl #neueausbildung #tipps #studiengang #studium #pflegemanagement #dualstudieren #pflege #medizinischerbereich