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Raucherpause, Käffchen trinken, Clean Up nach Schließung der Praxis – was genau davon ist eigentlich (bezahlte) Arbeitszeit und was nicht?
Das gehört nicht ❌ zur Arbeitszeit:
𝕄𝕚𝕥𝕥𝕒𝕘𝕤𝕡𝕒𝕦𝕤𝕖
👉 Während der Mittagspause leisten Arbeitnehmer keine Arbeit, deswegen werden sie auch nicht bezahlt. Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor:
⏩ ab sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause
⏩ ab neun Stunden Arbeit mindestens 45 Minuten Pause
ℤ𝕚𝕘𝕒𝕣𝕖𝕥𝕥𝕖𝕟𝕡𝕒𝕦𝕤𝕖
👉 Raucherpausen sind kein natürliches Bedürfnis wie bspw. der Toilettengang. Deshalb ist das Rauchen auch keine Arbeitszeit und der Arbeitgeber nicht verpflichtet, diese zu zahlen!
𝕂𝕒𝕗𝕗𝕖𝕖 𝕙𝕠𝕝𝕖𝕟
👉 oder auch andere Kurzpausen sind ebenfalls keine Arbeitszeit sondern zählen eigentlich zur Pause – sind vom Arbeitgeber also nur geduldet, in der Praxis in der Regel bis zu 5 Minuten!
Rüstzeiten, um zum Beispiel den PC hochzufahren, nötige Schutzkleidung anzulegen oder auch das Aufräumen und Nachbereiten nach Praxisschluss sind Bestandteil der zu erledigenden Aufgabe und zählen damit zur Arbeitszeit. 🅰🅲🅷🆃🆄🅽🅶: Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren gilt nicht das Arbeitszeitgesetz, sondern das Jugendarbeitsschutzgesetz.
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