11 July 2025

Du hast Recht(e)

Viele Wege

Mit dem Beginn der Ausbildung solltest Du Dir auch Deiner Rechte bewusst sein – denn neben Deinen Pflichten bilden eben auch diese den Rahmen für eine gute Zusammenarbeit. Festgelegt sind diese übrigens im ➡️Berufsbildungsgesetz und ➡️Jugendschutzgesetz. Wusstest Du das hier beispielsweise:

· Du hast die Möglichkeit, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Diese Variante steht insbesondere auch geflüchteten Menschen, lernbeeinträchtigten Menschen sowie Menschen mit Behinderungen offen. Voraussetzung ist aber, dass der Ausbildungsbetrieb zustimmt.

· Deine Freistellung für die Berufsschule ist im BBiG genau geregelt und gilt nicht nur für minderjährige Azubis. Der Freistellungsanspruchs sieht beispielsweise vor, dass Auszubildende am Tag vor ihrer schriftlichen Abschlussprüfung nicht mehr im Betrieb arbeiten müssen.

· Mit Abschluss Deiner Ausbildung hast du Anspruch auf ein Zeugnis. Das kann entweder allgemein gehalten sein oder auf dein Verlangen auch qualifizierte Aussagen treffen, beispielsweise zu deinem betrieblichen Verhalten und der Leistung.

· Im Berufsbildungsgesetz ist auch die besondere Kündigungsmöglichkeit definiert. Merkst du während der Ausbildung also, dass Beruf oder Arbeitgeber dir nicht passen, kannst du das Ausbildungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen kündigen

Wenn Du mal unsicher bist: informier Dich und schluck nicht einfach direkt die erstbeste Antwort. 👉 Denn: Du hast Rechte!

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