30 May 2025

Endlich Urlaub

Endlich Urlaub

𝗦𝗼𝗺𝗺𝗲𝗿, 𝗦𝗼𝗻𝗻𝗲, 𝗨𝗿𝗹𝗮𝘂𝗯𝘀𝘇𝗲𝗶𝘁…

Doch wer bestimmt eigentlich, wann Du als Azubi oder Dualstudent in den Urlaub gehen kannst? Klar: Du selbst. ➡️ Leider nicht ganz!  Du hast zwar einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, dessen Zeitpunkt und Dauer aber der Ausbilder festlegt! Natürlich müssen Deine Wünsche dabei berücksichtigt werden. Gibt es aber bspw. wichtige betriebliche Belange kann der Urlaub eben nicht genehmigt werden.

💡 Klar ist: Urlaub sollte möglichst während der Berufsschulferien genommen werden, und es gibt bestimmte Zeiten, in denen Urlaub nicht möglich ist, wie z.B. während der Probezeit. Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs übrigens nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt nach § 19 Abs. 2 JArbSchG jährlich:

👉 mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist;

👉 mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist;

👉 mindesten 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

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