7 August 2023

Geprüft!

Geprüft!

In der Ausbildung zur/zum ZFA machst Du vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine schriftliche Zwischenprüfung. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Das Ergebnis fließt allerdings nicht in die Bewertung der Abschlussprüfung ein sondern dient eigentlich erstmal der Feststellung des Ausbildungsstandes. Das heißt auch, mit ihr soll festgestellt werden, ob zum Erreichen des Ausbildungszieles (Bestehen der Abschlussprüfung) eine Erweiterung und/oder Intensivierung von Ausbildungsmaßnahmen nötig ist. Die Abschlussprüfung besteht dann aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung kann durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn das für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

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