17 January 2025

Zahltag

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🅶🅾🅾🅳 to 🅺🅽🅾🆆: Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2025 berechnet. Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 beginnen, gelten folgende monatlichen Mindestvergütungen:

682 Euro im 1. Ausbildungsjahr

805 Euro im 2. Ausbildungsjahr

921 Euro im 3. Ausbildungsjahr

955 Euro im 4. Ausbildungsjahr

Ist der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden, ist mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung zu zahlen. Ü𝕓𝕣𝕚𝕘𝕖𝕟𝕤: Der weitaus größte Teil der Auszubildenden erhält eine Ausbildungsvergütung deutlich oberhalb der Mindestausbildungsvergütung. Demnach erhielten im Jahr 2023 die Auszubildenden in tarifgebundenen Betrieben über alle Ausbildungsjahre hinweg im Durchschnitt eine Ausbildungsvergütung von 𝟙.𝟘𝟞𝟞 𝔼𝕦𝕣𝕠 brutto im Monat.

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